Die Erstattung von Zahnbehandlungskosten durch Ihre Krankenkasse – so geht’s
Seit 2004 erkennen die deutschen und österreichischen Krankenkassen Zahnbehandlungen an, die in Ungarn durchgeführt werden.
Sie erhalten die gleichen Zuschüsse, als ob Sie die zahnärztliche Behandlung in Ihrem Heimatland Deutschland oder Österreich in Anspruch nehmen würden.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage und Genehmigung des Ausland-Heil- und Kostenplans (AHKP), der unbedingt von Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung genehmigt werden muss.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Zahnbehandlung umfassend bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Diese kann Ihnen aktuelle Informationen zu zahnmedizinischen Behandlungen in Ungarn zur Verfügung stellen.
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Ausland-Heil- und Kostenplan (AHKP), den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können! So sichern Sie sich ganz einfach Ihre Kostenerstattung für Zahnbehandlung auch bei einer Behandlung im Ausland.
Wie Sie bei uns einen AHKP erhalten können:
- Persönliche Beratung-Besuchen Sie uns im Rahmen eines Zahnchecks
Das Zahncheck-Paket umfasst:
- Übernachtung in unserem Gebäude, das sich direkt in der Zahnklinik befindet.
- einen Flughafentransfer für die Hin- und Rückfahrt.
- Konsultation
- eine Panorama-Röntgenaufnahme
- 3D-Bild (CT-Aufnahme)
- Dies kostet Sie lediglich 100 Euro.
Senden Sie uns eine aktuelle Röntgenaufnahme, die nicht älter als ein halbes Jahr ist, und wir erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Behandlungsplan, wenn möglich mit mehreren Behandlungsoptionen. Je nach gewünschter Behandlung erstellen wir Ihnen anschließend einen Heil- und Kostenplan für das Ausland, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Wenn Sie uns einen deutschen Heil- und Kostenplan zusenden, erstellen wir Ihnen eine identische, jedoch deutlich günstigere Variante, bei der Sie sogar 50-70 % der Gesamtkosten sparen können. Dabei garantieren wir Ihnen die gleiche Qualität und eine hochwertige instrumentelle Ausstattung.




